Allerhand Kopfweh bereitete an acht Verhandlungstagen der unglaubliche und auch einbringliche Warenhandel eines Paares mit Hilfe von Legalen Drogen, die künstliche Cannabinoide enthielten und folglich unter das Deutsche Betäubungsmittel- und auch Arzneimittelgesetz fielen. Die Bestrafung für den Gatten, den Legal High Händler, fiel „bedacht“ aus: Er bekommt 2 Jahre, die aber zur Strafaussetzung ausgesetzt wurden.
Nach der Aussage von der von Fr. Staatsanwältin Spierer vor der 6. Kammer des Landgerichts Landshut vertretenen Anklage betrieb der Handelsvertreter seit Oktober 2008 bis zu seiner Festnahme Schluss Juli 2009 unter anderen einen Warenhandel mit Spice- und Kräutermischungen, wobei er über das Netz illegale Kräutermischungen, die jeweils künstliche Cannabinoide (JWH-018, JWH-073, CP 47, 497, CP 497-CU-Homologes (Auf der Roten Liste)) enthielten, verkaufte. Gleich ob Spice Diamond, Spice, Kräutermischung 69, Smoke, Scope Wildberry, Scope, Sex on Beach oder Forest Humus, die Kräutermischungen, die eine bewusstseinsverändernde Folge besitzen, fanden eine große Bekanntheit.
Die jeweilige Räuchermischung hatte der Verkäufer von deutschen Shops, aber auch aus der Niederlande, Schweiz und Belgien gekauft, alle samt Großhändler für Kräutermischungen. Er hingegen verkaufte die Mischungen dann an unterschiedliche Zwischenhändler, Tabakläden, aber auch Kneipen, Friseure usw. in komplett Bundesrepublik bis Kiel sowie Berlin ab. Empfänger hatte dieser jedoch auch in Bayern, vor allem in Landshut, Pfarrkirchen und im Areal Dingolfing-Landau. Insgesamt über 320 Käufer listete die 26 Seiten starke Klageschrift auf.
Und die Geschäfte mit den Räuchermischungen waren gewinnbringend
Für seine Käufe investierte der Verkäufer in der Summe 137.000 Euro, mit den 18.000 Zip-Tüten, mit denen er seine Empfänger belieferte, erzielte er Profite in Höhe von 205.000 ,-. Seiner Ehefrau wurde Zuarbeit zu den Onlineshops vorgeworfen: Über ihr Konto waren im Juni 2009 die Zahlungen für Käufe in Holland abgewickelt worden, nachdem zu dem Moment die Bankkonten ihres Gatten momentan gesperrt waren.
Legitime Schwierigkeit mit dem Verkauf von Kräutermischungen
Über acht Verhandlungstage zog sich die Aufnahme der Beweise von der Anklagebehörde hin, wobei das gesamte legitime Schwierigkeit aufgedeckt wurde: 2008 hatten sich die deutschen Medien mit Nachrichten zu einer brandneuen „legalen Droge“ überschlagen: Eine sogenannte Legel High Mischung, die mit dem Namen „Spice“ verkauft wurde, entwickelte sich unmittelbar zum Ersatz von Marihuana. „Spice“ wirkte - mitnichten „räuchernd“, sondern geraucht - wie ein Joint, auf der Ansichtsliste fanden sich allerdings lediglich harmlose Küchenkräuter. Eigentlich enthielt die vermeintliche Naturdroge dennoch künstlich hergestellten Cannabinoide mit den kryptischen Bezeichnungen JHW-018 und CP-47,497, die einen Rauschzustand ebenso wie der Cannabiswirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) hervorrufen konnten.
Die Designerdroge „Spice“ wurde im Januar 2009 zwar ins deutschsprachige Betäubungsmittelgesetz hinzugefügt, allerdings reagierten die Produzenten, brandneue Räuchermischungen kamen auf den Ladentisch, in denen sich keine der verbotenen künstlichen Cannabinoide mehr befanden, stattdessen chemisch abgewandelte Varianten davon, mit denen aber eine fast gleiche „berauschende“ Folge erzielt wurde. 2010 erst folgte eine weitere Verbotsliste, die Erzeuger reagierten zum wiederholten Male mit einem Austausch der Inhaltsstoffe.
Für Staatsanwältin Spierer war das Verfahren alles sonstige als ein einfacher Kaufmann, mit Unbesonnenheit in den Handel mit den illegalen Legalhighs gerannt sei. Schließlich sei er mit dem Umgang mit Rauschmitteln vertraut gewesen, sei schon 2008 verurteilt worden, weil er in Moosthenning eine 110 Quadratmeter riesige Hanfplantage betrieben hatte. Die 2 Jahre und 9 Monate, die damals gegen ihn verhängt wurden, habe er abgesessen. Trotz des zu dieser Zeit noch offenen Berufungsverfahrens habe er sich dann mit den Kräutermischungen eine einbringliche Einnahmequelle verschafft und die Geschäfte auch nach dem „Spice“-Verbot noch weiter betrieben.
Cannabinoide wirken in Kräutern wie THC
Dass er wusste, mit „Cannabinoiden“ Deals zu machen, gehe auch aus der Preisgestaltung hervor: Mit c.a 100 Prozent Aufschlag habe er die „Legalen Drogen“ über das World Wide Web vertrieben. Die Anklagevertreterin beantragte für die reichlichen Verstöße gegen das Arzneimittel- und Rauschgiftgesetz eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 2 Monaten. Gegen die Frau wegen Zuarbeit eine Geldstrafe von 200 Tagessätzen à 45 EUR (9.000 EUR).
Jener Verteidiger Sebastian Glathe, deutschlandweit bekannter „Profi“ in Sachen Kräutermischungen, wies vor allem auf die damals kontroversen Unterhaltung hin, aus denen für den Normalbürger auf keinen Fall zu entnehmen gewesen sei, dass die Räuchermischungen nicht nur unter das Btmg-, sondern auch unter das Arzneimittelgesetz fallen könnten. Dessen ungeachtet habe der Vertreter nach dem „Spice“-Verbot im Januar 2009 reagiert und die Räuchermischungen mit den verbotenen Stoffe aus seinem Aufgebot genommen.
Für die brandneuen Versionen habe er demzufolge sogar Gutachten entwickeln lassen und als ordentlicher Verkäufer auch akribisch Buch geführt sowie Steuern getilgt. Schlussendlich, so Gathe, könnten ihm lediglich mehr die im Juni 2009 getätigten Belgien-Einkäufe zur Last gelegt werden, für die eine Bewährungsstrafe von 20 Monaten zufriedenstellend sei. Seine Kollegin Claudia Vogel hielt für die Ehefrau die 200 Tagessätze wegen Hilfe zu den Import-Delikten für tauglich, die Tagessatzhöhe sollte ihrer Meinung nach aber 35 ,- auf keinen Fall unterschreiten.
„Jenes außergewöhnliche Verfahren wird nachdrücklich noch den Bundesgerichtshof beschäftigen, der sich mit den vielfältigsten Problemen auseinander setzen muss“, so Vorsitzender Richter Robert Mader in der Urteilsbegründung. Man habe es keinesfalls mit einem normalen Drogendelikt („Es ging mitnichten banal um ein halbes Kilogramm Heroin“) zu tun gehabt, sondern „juristisches Neuland“ berührt, für das es noch keine gefestigte Rechtssprechung gebe, wogegen sich auch noch ein riesiger „Räuchermischungs - Graubereich“ aufgetan habe.
Räuchermischungs Reportage über den Boom der Legalen Drogen in Deutschland - Spliffen.com Wissen